Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Anforderungen an Fachbetriebe gem. WHG

Fachbetrieb gemäß WHG ist: - wer über die erforder- liche Geräteausstattung sowie über sachkundiges und fortwährend geschultes Personal verfügt und sich einer regelmäßigen externen Kontrolle unterzieht.

Die Kenntis der verbindlichen Gesetze und Ver- ordnungen ist für einen qualifizierten Betrieb eine wichtige Voraussetzung. Durch geschultes Personal ist gewährleistet, dass Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Hierzu hat der Fachbetrieb einen betrieblich Verantwortlichen für die Belange des Gewässerschutzes im Sinne des WHG einzusetzen. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist u. a. ein mit Erfolg abgeschlossener Fachkundelehrgang sowie eine ständige fachliche Weiterbildung. Über die Ausbildung und regelmäßige Schulung des Personals sowie die regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Geräte ist ein Betriebsbuch zu führen.


Ausrüstung

Um eine sachgemäße Ausführung aller erforderlichen Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen durchführen zu können, muss der Fachbetrieb über die notwendigen Geräte und Ausrüstungsteile verfügen. Die Ausrüstung bzw. Verfügbarkeit richtet sich hierbei nach den von dem Unternehmen durchgeführten Arbeiten. Aufgrund der sich stetig ändernden Vorraussetzungen und technischen Neuerungen ist ein Nachweis der ständigen Verfügbarkeit (z.B. Mietgeräte) über das einzusetzende Gerätevolumen akzeptabel, d.h. eine starre Geräteliste nicht unbedingt sinnvoll. Darüber hinaus sind die grundlegenden Technischen Regelwerke, Gesetze und Verordnungen im Betrieb vorzuhalten.


Fachbetriebsprüfung

Die Ãœberprüfung des Fachbetriebs erfolgt durch einen Sachverständigen in regelmäßigen Abständen. Die Urkunde wird dem Fachbetrieb nach bestandenem Audit  übergeben und gilt jeweils für zwei Jahre.

ASBT UMWELT bietet über die technische Prüforganisation TPO die Durchführung von Fachkundelehrgängen und die regelmäßige Überprüfung des Betriebes an. Die Überprüfung wird in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren wiederholt und bei Bedarf vorgezogen. Nach bestandener Prüfung erhält der Betrieb eine Urkunde zum Fachbetrieb gemäß WHG zur eigenen Verwendung. Darüber hinaus stellen wir unseren Kunden unser Fachwissen für alle Belange des Gewässerschutzes im Rahmen einer partnerschaftlichen Beratung zur Verfügung.

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