Anlagenprüfung nach AwSV

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (AwSV) unterliegen Anlagen, deren Betrieb Ober- oder Grundwasser gefährden können, gesetzlich festgelegten Auflagen. Nach der AwSV sind unter anderem unterirdische Anlagen und Anlagenteile sowie oberirdische Anlagen ab einem gewissen Gefährdungspotential prüfpflichtig. Die Prüfpflicht richtet sich nach der Wassergefährdungsklasse und dem Volumen der Anlage. Prüffristen sind gleichfalls vom Gefährdungspotential abhängig.

Als Sachverständige der technischen Prüforganisation TPO bieten wir folgende Leistungen im Bereich Anlagenprüfung nach AwSV an:

  • Prüfung von LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen) z.B. Heizöl-/ Dieseltankanlagen, Dichtflächen / Abfüllplätze
  • Prüfung von HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln,  Verwenden)
  • Erstellung von Betriebsanweisungen zum Anlagenbetrieb Prüfung der Dichtheit von Anlagen / Behältern
  • Durchführung von technischen Abnahmen
  • Ursachenermittlung im Schadensfall


Ursachenermittlung und Schadensmanagement

Ein kompetentes Management hilft insbesondere im Schadensfall die Ausbreitung bzw. Schadens- dimension zu minimieren. Die schnelle Ursachenermittlung zum Schadenshergang nützt daher allen Beteiligten. Hierzu bieten wir uns als leistungsstarkes und kompetentes Team an. Das breit gefächerte Dienstleistungsspektrum der ASBT UMWELT gewährleistet eine sichere und kompetente Schadensbearbeitung und effektive Lösungen im Umweltschadensfall.

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