Tankprüfung gemäß AwSV

Laut Wasserhaushaltsgesetz müssen Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe

  • vor der Inbetriebnahme
  • regelmäßig alle 5 Jahre
  • regelmäßig alle 2,5 Jahre bei unterirdischer Lagerung in Wasser- u. Quellenschutzgebieten
  • nach wesentlichen Änderungen
  • bei Anordnung wegen Besorgnis einer Wasser- gefährdung
  • bei Stilllegung

von einem Sachverständigen gem. AwSV überprüft werden.

Als amtlich anerkannte Sachverständige der technischen Prüforganisation TPO überprüfen wir:

    - Öltanks und Dieseltanks

    - HBV-Anlagen

    - Eigenverbrauchs-Tankstellen (Diesel)

    - Öl- und Altöllager

    - Gefahrstofflager

    - Güllelagunen

in den Großräumen

- Bad Oeynhausen

05731

-

86 93 543

- Berlin

030

-

43 57 25 68

- Bielefeld

0521

-

92 440 50

- Eutin

04521

-

80 85 00

- Hamburg

040

-

63 91 80 64

- Lübeck

0451

-

39 69 113

 

 

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